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Die Kanzlei Graf und Henke
betreut überwiegend Mandanten aus dem Mittelstand in den Bereichen des:
- Gesellschaftsrechts,
- Wettbewerbrechts,
- Mietrechts,
- Arbeitsrecht,
- Steuerrecht,
- Verkehrsrecht,
- Werkvertragsrecht,
- WEG-Recht
- sowie umfassend im Rahmen der Forderungsbeitreibung und Umsetzung.
Daneben vertritt die Kanzlei auch Einzelpersonen in allen möglichen anfallenden
rechtlichen Fragen, insbesondere auch in strafrechtlicher Hinsicht.
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